Somit kann planmäßig zum 1. April 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft treten.

Der derzeitig bis 31.12.2011 befristete Vermittlungsgutschein wird entfristet und in Form des neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines zu einem dauerhaften arbeitsmarkpolitischen Instrument am Markt etabliert.

Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes werden dann alle Arbeitsuchenden die Möglichkeit haben, einen sogenannten Aktivierungs-und Vermittlungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem für sie zuständigen Jobcenter zu beantragen, bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und nicht erst nach einer Wartefrist von (derzeit) 6 Wochen.

Zur Qualitätssicherung wird dann von allen privaten Arbeitsvermittlern die Einhaltung von Qualitätsstandards erwartet.

Auf diesem Wege wird das Vertrauen in die private Arbeitsvermittlung weiter gestärkt und es ist nun eine langjährige Forderung aller in Fachverbänden organisierten privaten Arbeitsvermittler erfüllt worden.

Quellenangabe:

http://www.bundestag.de/bundestag/aktuell/35777013_kw38_de_arbeitsmarkt.jsp