Der neue Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein -
seit dem 01. April 2012 ein dauerhaft etabliertes arbeitsmarktpolitisches Instrument

Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 23. September 2011, einer umfassenden Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente zugestimmt. Dementsprechend trat planmäßig zum 1. April 2012 das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt in Kraft.

Der bis 31.12.2011 befristete Vermittlungsgutschein wurde entfristet und in Form des neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines zu einem dauerhaften arbeitsmarktpolitischen Instrument am Markt etabliert.

Mit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes haben nun alle Arbeitsuchenden die Möglichkeit, einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit bzw. bei dem für sie zuständigen Jobcenter zu beantragen, bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit und nicht erst nach einer Wartefrist von (derzeit) 6 Wochen.

Zur Qualitätssicherung wird von allen privaten Arbeitsvermittlern, die mit dem Instrument des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines arbeiten, die Einhaltung von Qualitätsstandards verlangt.

Auf diesem Wege wird das Vertrauen in die private Arbeitsvermittlung weiter gestärkt und es ist nun eine langjährige Forderung aller in Fach- und Berufsverbänden organisierten privaten Arbeitsvermittler erfüllt worden.

Die SAV arbeitet bereits seit ihrer Gründung im Oktober 2003 nach anerkannten Qualitätsstandards für die private Arbeits- und Personalvermittlung.
Seit dem 20.07.2012 ist die SAV ein zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für den Geltungsbereich -Arbeitsvermittlung-.

 

Weitere Informationen zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein:

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über die ab dem 01. April 2012 geltenden neuen Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III unter der Rubrik:

Maßnahmen bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung.   

Das Merkblatt 3 der Bundesagentur für Arbeit: "Vermittlungsdienste und Leistungen" informiert konkret über die Möglichkeit zur Ausstellung eines Aktivierungs- und Vemittlungsgutscheines, um an einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem privaten Arbeitsvermittler teilnehmen zu können (siehe Seite 15, Punkt 2.2). Sie können das komplette Merkblatt hier lesen und ausdrucken.

Der Ring der Arbeitsvermittler RdA e.V. - Berufsverband der privaten Arbeitsvermittler und Personalberater - hat im April 2012 eine Informationsbroschüre zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein herausgegeben, die noch ausführlicher über die neuen Regelungen informiert und zusätzliche wichtige Hinweise gibt. Sie können die Broschüre hier lesen und ausdrucken.

Historie

Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 haben sich CDU/ CSU und FDP für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik ausgesprochen.

Der im April 2002 eingeführte "Vermittlungsgutschein" hat sich in der Praxis bewährt und soll auch in Zukunft weitergeführt und marktgerecht ausgestaltet werden:

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP -

17. Legislaturperiode

"Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. ... Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze, wie z.B. ... marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können. ... Wir begegnen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren."

Quellenangabe:

http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf